Mutterschaftsgeld – Arbeitsrecht

Setzt die Arbeitnehmerin die Arbeit während der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) aus, hat sie keinen Anspruch auf Erhalt des Arbeitslohns. Sie erhält von ihrer Krankenkasse das so genannte Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeber hat einen Zuschuss gemäß § 14 MuSchG zu leisten.