Mondpreise – Wettbewerbsrecht

Bei sog. Mondpreisen (oder auch Streichpreise) handelt es sich um fiktive, gezielt zu hoch angesetzte und letztendlich gar nicht angestrebte Ursprungspreise von Artikeln, die dazu dienen, eine enorme Reduzierung der Preise vorzutäuschen. Eine solche Art der Auspreisung ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, § 5 UWG.