Modelvertrag – Urheber- und Medienrecht

Der Modelvertrag (auch Model Release genannt) dient der Regelung, welche Rechte einem Fotografen an von ihm geschossenen Fotografien eingeräumt werden und welche Rechte beim abgelichteten Model verbleiben. Der Fotograf ist zwar Urheber oder zumindest Lichtbildner der Fotos, jedoch kann er diese ohne Einwilligung des Models nicht kommerziell verwerten. Das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) räumt dem Model das Recht ein, bestimmen zu dürfen, ob und in welcher Form Bilder die das Model zeigen veröffentlicht werden dürfen. Seine Einwilligung zur Verwertung kann das Model mündlich, schriftlich und durch schlüssiges Verhalten erteilen. Zu Beweiszwecken ist jedoch der Schluss eines schriftlichen Vertrags ratsam.