Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld – Arbeitsrecht

Wenn die regelmäßige Arbeitszeit für eine bestimmte Gruppe aufgrund wirtschaftlicher Ursachen durch Arbeitsvertrag, Einverständnis des Arbeitnehmers, Betriebsvereinbarung oder durch Gesetz reduziert, spricht man von Kurzarbeit. Arbeitnehmer können bei Vorliegen der Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beziehen, wenn sich das Gehalt wegen der Kürzung der Arbeitszeit reduziert. Das Geld zahlt die Bundesagentur für Arbeit. In wirtschaftlichen Notlagen des Betriebs ist dies ein wertvolles Instrument, um Arbeitsplätze langfristig zu erhalten.