Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter in die Arbeitgeberstellung ein. Er tritt in sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ein.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter in die Arbeitgeberstellung ein. Er tritt in sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ein.