Geschäftsführer – Arbeitsrecht

Der Geschäftsführer einer Gesellschaft hat nicht nur die Stellung als Organ inne und führt die Geschäfte der Gesellschaft, er vertritt die Gesellschaft auch nach außen. Neben der Bestellung des Geschäftsführers auch ein Geschäftsführervertrag (Dienstvertrag) geschlossen, der die Rechte und Pflichten der Parteien regelt. Geschäftsführer sind regelmäßig keine Arbeitnehmer.