Filesharing – Urheber- und Medienrecht

Filesharing bezeichnet das unmittelbare Weitergeben von Dateien im Internet über sog. Tauschbörsen. Geteilt werden meist Musik-, Film- oder Softwaredateien. Im rechtlichen Vordergrund steht dabei der Verstoß des Users gegen das Recht des Urhebers auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG).