Als Ausübender Künstler (§ 73 UrhG), der an Darbietungen künstlerisch mitwirkt, stehen dem Dirigenten Leistungsschutzrechte an seiner Leistung zu.
Als Ausübender Künstler (§ 73 UrhG), der an Darbietungen künstlerisch mitwirkt, stehen dem Dirigenten Leistungsschutzrechte an seiner Leistung zu.