Dienstwagen – Arbeitsrecht

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf seine Kosten ein Fahrzeug zur Verfügung, das der Arbeitnehmer zu dienstlichen Zwecken nutzen soll, spricht man von einem Dienstwagen. Ein Dienstwagen kann auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer dies als geldwerten Vorteil zu versteuern. Der Arbeitgeber muss dies in der Lohnabrechnung berücksichtigen.