Designrecht

Abstrakt beinhaltet das Designrecht den Schutz von gestalterischen gewerblichen Leistungen, die eine zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform aufweisen.
Im Vordergrund steht in der Praxis der Schutz von Farb- und/oder Formgestaltungen, wie beispielsweise Textil-, Schmuck-, Produkt-, oder Grafikdesigns.

Wie bei der Marke entsteht der Schutz grundsätzlich erst durch Registereintragung. Eine Ausnahme dazu stellt das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster dar, welches schon durch die Offenbarung gegenüber der Öffentlichkeit Schutz erlangt.