Datenschutz – Arbeitsrecht

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bezweckt den Schutz personenbezogener Daten. Das bedeutet, dass die Verarbeitung und Nutzung von Daten des Einzelnen grundsätzlich nur bei erteilter Einwilligung zulässig ist. Zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses ist die Nutzung von personenbezogenen Daten jedoch erforderlich, sodass eine Einwilligung regelmäßig vorliegt.