Betriebsrat – Arbeitsrecht

Betriebsrat ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Dieses Gremium vertritt die Interessen der Belegschaft (Arbeitnehmer und Angestellte). Dem Betriebsrat stehen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber zu, die überwiegend mit einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Rechte und Pflichten des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.