Arbeitsvertrag – Arbeitsrecht

Der Arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen Pflichten im Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es besteht grundsätzlich keine Formvorschriften. Bei befristeten Arbeitsverträgen muss zumindest die Befristung vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart werden, andernfalls kann die Befristung unwirksam sein. Arbeitgeber sollten Sie bei der Erstellung von befristeten Arbeitsverträgen beraten lassen.