Arbeitsunfall – Arbeitsrecht

Erleidet ein Arbeitnehmer während der Arbeit einen Personenschaden (Verletzung), können sich aus der gesetzlichen Unfallversicherung, die im siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt ist, Ansprüche ergeben. Ein Sonderfall ist der sogenannte Wegeunfall. Der Arbeitnehmer ist auch auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gesetzlich versichert.