Arbeitsunfähigkeit – Arbeitsrecht

Ist ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht in der Lage seine Arbeitsleistung zu erbringen, spricht man von Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber (Chef, Vorgesetzter, Abteilungsleiter, Personalabteilung) unverzüglich anzuzeigen und ggfs. auch nachzuweisen. Der Arbeitgeber kann die Arbeitsunfähigkeit von medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüfen lassen.