Arbeitnehmererfindung – Arbeitsrecht

Arbeitnehmererfindungen sind gemäß Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbErfG) alle Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst. Das Gesetz unterscheidet zwischen Erfindungen, die patent- und gebrauchsmusterfähig sein müssen und technischen Verbesserungsvorschlägen als technische Neuerungen. In diesen Fällen steht dem Arbeitnehmer über das regelmäßige Arbeitsentgelt hinaus zu, wenn der Arbeitgeber die Erfindung nutzen will.