Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit – Arbeitsrecht

Nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht des Arbeitnehmers besteht auch bei längerer Krankheit und auch wenn der Arbeitnehmer im Urlaub ist. Verstöße hiergegen können abgemahnt werden.