Abwicklungsvertrag – Arbeitsrecht

Ein Abwicklungsvertrag regelt die Rechtsverhältnisse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung. Der Abwicklungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis nicht. In Ihm können aber Sachen geregelt werden, wie Abfindung, Verfall von Ansprüchen, Abgeltung von Resturlaub, Verzicht auf Sonderzahlungen, Zahlung eines Bonus, Verzicht des Arbeitnehmers auf Kündigungsschutzklage, Freistellung etc. Das schafft für beide Parteien Gewissheit, wie das Arbeitsverhältnis bis zur Beendigung abgewickelt wird.