Absolutes Recht – Urheber- und Medienrecht

Absolute Rechte sind Ausschließlichkeitsrechte, die gegenüber jedermann wirken. Nur der Inhaber hat die Verfügungsbefugnis über sein absolutes Recht (positiver Inhalt). Dritte sind von der Beanspruchung des Rechts ausgeschlossen (negativer Inhalt). Das Urheberrecht ist ein solches absolutes Recht. Das Gegenstück zu den absoluten Rechten bilden die relativen Rechte, welche grundsätzlich nur zwischen den beteiligten Personen wirken (inter partes).