Abfindungsanspruch – Arbeitsrecht

Ein Abfindungsanspruch kann sich für den Arbeitnehmer unmittelbar aus Arbeitsverträgen ergeben, beispielsweise finden sich oftmals solche Regeln in Verträgen für leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. Ebenfalls kann ein Anspruch aus einem Tarifvertrag oder einer mit dem Betriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarung (Sozialplan) ergeben. Darüber hinaus bei einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot gem. § 1a Kündigungsschutzgesetz. Wenn die Fortsetzung einer der Parteien unmöglich ist, kann das Gericht das Arbeitsverhältnis auf Antrag auflösen (Ausnahmefall). In diesen Fällen setzt das Gericht eine Abfindung fest. Schließlich kann ein Anspruch sich aus einem ausgehandelten Aufhebungsvertrag ergeben.