In seinem Urteil vom 07.01.2015 (Az. 5 S 47/14) hat das LG Bonn entschieden, dass beobachtete Ordnungswidrigkeiten nicht dazu berechtigen, Fotos von dem vermeintlichen Täter anzufertigen.
Der dem Verfahren zugrundeliegende Sachverhalt war folgender: Weiterlesen